Regelung der Notdienstzeiten
Nachtdienst
Montags – Freitags von 20:00 bis 8:00 Uhr (am Folgetag)
Wochenenddienst
Freitag von 20:00 bis Montag 8:00 Uhr
Feiertags
von 8:00 bis 8:00 des Folgetages
Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 5. November 2019 die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ beschlossen. Sie tritt am 13.02.2020 in Kraft. Dort wurden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.
Außerhalb der regulären Sprechzeiten sind wir dazu verpflichtet, die Notdienstgebühr in Höhe von 50 € (zzgl. MwSt.) nach GOT pro Behandlungsfall zu erheben