Regelung der Notdienstzeiten 

Nachtdienst 

Montags – Freitags von 20:00 bis 8:00 Uhr (am Folgetag)

Wochenenddienst 

Freitag von 20:00 bis Montag 8:00 Uhr

Feiertags

von 8:00 bis 8:00 des Folgetages

Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 5. November 2019 die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ beschlossen. Sie tritt am 13.02.2020 in Kraft. Dort wurden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.

Außerhalb der regulären Sprechzeiten sind wir dazu verpflichtet, die Notdienstgebühr in Höhe von 50 € (zzgl. MwSt.)  nach GOT pro Behandlungsfall zu erheben